AGB

Mietbedingungen des Unternehmens

Arrow Films e.U., Fischerstiege 10/12a, 1010 Wien

                                                                                 

1. Allgemeines

Die folgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden (Mieter) und Arrow Films e.U. (Vermieter).
Abweichende AGB des Mieters haben keine Gültigkeit.

2. Angebote / Auftragsbestätigungen

Angebote des Vermieters  sind freibleibend, sofern sie seitens des Vermieters nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie stellen die Aufforderung an den Kunden dar, einen Auftrag zu erteilen. Der Auftrag des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das Arrow Films e.U. durch schriftliche Auftragsbestätigung oder die tatsächliche Erbringung der Leistung annehmen kann.

Mündliche Zusagen oder Zusagen der Vorkorrespondenz des Vermieters bedürfen, um Vertragsbestandteil zu werden, der ausdrücklichen Übernahme in die schriftliche Auftragsbestätigung. Einwendungen gegen Auftragsbestätigungen müssen unverzüglich schriftlich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Auftragsbestätigung, in jedem Falle jedoch vor Beginn der Lieferung/Leistung von Arrow Films e.U. eingehen.

3. Voranmeldung, Übergabe und Prüfung der Mietgegenstände

Grundsätzlich gilt, dass die Mietsachen beim Vermieter nach erfolgter Voranmeldung und Reservierungsbestätigung abgeholt werden müssen.

Den Mieter trifft die Obliegenheit, die Mietsachen bei Übernahme einer fachmännischen Prüfung (insb. auf Schäden und dgl.) zu unterziehen. Beanstandungen und Mängel an den Mietgegenständen müssen seitens des Mieters unverzüglich bei Übernahme bekanntgegeben und schriftlich festgehalten werden. Wird nichts beanstandet, gelten die dem Mieter für den vereinbarten Zeitraum überantworteten Geräte als einwandfrei. Alle während des Mietzeitraums aufgetretenen Mängel und Beschädigungen sind bei Rückgabe sofort dem Vermieter mitzuteilen. Des Weiteren ist der Mieter nicht berechtigt die vereinbarte Mietgebühr auf Grund von während des Mietzeitraums auftretenden Mängel oder Schäden, sofern diese nicht im Vorhinein beanstandet wurden, zu mindern oder die Zahlung dieser zu verweigern. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei Abholung die Aushändigung der vereinbarten Mietgegenstände zu verweigern, wenn eine fachmännische Handhabung des Mieters gegenüber der Mietgegenstände zweifelhaft ist.

Im Falle einer Fernmiete und der damit verbundenen Zustellung des Mietequipments durch einen Transporteur (Bote, Spedition etc.), hat der Mieter die Möglichkeit die Mietsachen vor Versendung in den Geschäftsräumen des Vermieters zu prüfen. Macht der Mieter von dieser Möglichkeit keinen Gebraucht, so hat der Vermieter in diesem Fall vor Auslieferung / Übergabe an den Transporteur eine sorgfältige Überprüfung der Mietsachen durchzuführen und sämtliche etwaige Mängel auf dem Lieferschein zu vermerken. In diesem Fall gilt der Lieferschein als voller Beweis für den bei Übergabe bestehenden Zustand der Mietsachen.

4. Haftung

Der Mieter verzichtet ausdrücklich auf jedweden Verspätungsschaden.

Der Vermieter ist nicht haftbar für materielle oder immaterielle Schäden durch während des Mietzeitraums auftretende Mängel an den Mietgegenständen. Den Vermieter trifft keine Haftung für verursachte Schäden im Zusammenhang mit den, dem Mieter für den vereinbarten Mietzeitraum überantworteten Mietgegenständen. Dies gilt auch für Schäden, welche durch unsachgemäße Bedienung herbeigeführt werden. 

Der Mieter haftet für alle, während des Mietzeitraums an den Mietgegenständen (ob zufällig, fahrlässig oder vorsätzlich durch den Mieter, Dritte oder sonst verursachte bzw. sonst auftretende Mängel oder Beschädigungen, sowie bei Diebstahl oder sonstigem Verlust), vollumfänglich bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes inkl. Nebenkosten.

Weiters verpflichtet sich der Mieter zum Kostenersatz für Reparaturen technischer Folgeschäden, und zur Übernahme der anfallenden Mietkosten für entgangene Miettage.

Das Einholen von erforderlichen Bewilligungen sowie die Einhaltung behördlicher Auflagen ist Sache des Mieters. 

5. Sorgfaltspflicht und Nutzung

Der Mieter verpflichtet sich die Mietgegenstände sorgfältig und sachgemäß zu behandeln. Im Falle, dass die Mietgegenstände während der Mietdauer von Dritten benutzt werden, hat der Mieter deren sorgfältige und sachgemäße Verwendung sicherzustellen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Mieter Maßnahmen zur Unfallvermeidung zu ergreifen. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, welche während der Mietdauer entstehen, gleichgültig, wodurch oder von wem diese verursacht wurden.

Alle Mietgegenstände sind grundsätzlich in ihrer Nutzung auf das österreichische Staatsgebiet beschränkt und dürfen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters nach außerhalb Österreichs verbracht werden.

6. Mietzeitraum und Mietentgelt

Der Mietzeitraum beginnt mit dem Abholzeitpunkt und endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände beim Vermieter. Der Abhol- und der Rückgabezeitpunkt werden im Vorhinein verbindlich vereinbart. Eine Stornierung ist bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenlos möglich. Bis 24 Stunden vor Mietbeginn werden 50 %, danach 100% des vereinbarten Mietpreises verrechnet. Bei einer verspäteten Rückgabe behält sich der Vermieter das Recht vor, ab einer vollen Stunde Verspätung einen weiteren Miettag voll zu verrechnen. Jeder weitere Tag nach verstrichener Rückgabefrist wird ebenfalls voll verrechnet. Ein Miettag entspricht 24 Stunden wobei immer ganze Miettage bzw. ein Vielfaches davon verrechnet werden. Kürzere Verrechnungseinheiten sind nicht möglich. 

Alle genannten Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und sonstiger Steuern oder öffentlicher Abgaben.

7. Kaution, Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Je nach Volumen der Mietgegenstände ist, insbesondere bei Neukunden, eine Kaution in Höhe von bis zu € 300,00 vom Mieter zu hinterlegen, welche bei beanstandungsfreier Rückgabe rückerstattet wird.

Bei Neukunden behält sich der Vermieter das Recht vor, die Zahlung des vereinbarten Mietpreises im Vorhinein zu fordern. Allfällige Reparaturkosten für während des Mietzeitraums verursachte Schäden seitens des Mieters, beziehungsweise Kosten für Wiederbeschaffung verlorener/gestohlener Gegenstände werden dem Mieter zuzüglich anfallender Handlungsunkosten weiterverrechnet. 

Zahlungen haben prompt mit dem Erhalt der Rechnung, ohne Abzüge zu erfolgen.

Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. 

Arrow Films e.U. ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung auch Zinseszinsen zu verlangen.

8. Eigentumsrecht

Die vermieteten Gegenstände verbleiben vollumfänglich im alleinigen Eigentum des Vermieters.  

9. Identitätsnachweis

Der Mieter ist verpflichtet, bei der Abholung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, von dem eine Kopie angefertigt wird.

Bei Unternehmen ist die Bekanntgabe von UID-Nr. sowie der Firmenbuchnummer (sofern vorhanden) verpflichtend.

10. Versicherung

Bei jedem Mietvorgang wird durch den Vermieter grundsätzlich eine Filmapparate- bzw. Transportversicherung der Mietsachen abgeschlossen, deren Kosten im Angebotspreis inkludiert sind. Der Geltungsbereich dieser Versicherung ist auf Europa beschränkt, wobei die Nutzung der Mietgegenstände auf das österreichische Staatsgebiet beschränkt ist, bzw. die Verbringung außerhalb Österreichs einer schriftlichen Zustimmung durch den Vermieter bedarf.

Im Schadensfall trägt der Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR.

Sämtliche Gefahrenerhöhungen, Besonderheiten, welche über den üblichen Rahmen der Benutzung der Mietsachen hinausgehen sowie alle anderen Umstände, welche eine Deckungserweiterung der durch den Vermieter abgeschlossenen Versicherung notwendig machen sind anzeigepflichtig und vor Mietbeginn bekannt zu geben. In diesem Fall erhöhen sich die Versicherungskosten entsprechend.

Unbeschadet einer allfälligen Versicherung durch den Vermieter oder durch den Mieter selbst, bleibt die Haftung des Mieters gem. II. dieser Mietbedingungen voll aufrecht.

11. Hausrecht

Unter Verzicht auf sein Hausrecht berechtigt der Mieter den Vermieter sich jederzeit Zugang zu jedem Raum zu verschaffen in welchem sich Mietsachen befinden; dies insbesondere, um den Zustand und die fachmännische Handhabung der Mietsachen zu inspizieren und um bei erheblichem Verzug des Mieters zur Rückgabe (7 Tage nach vereinbartem Rückgabezeitpunkt oder länger) die Mietsachen selbstständig aus der Gewahrsame des Mieters zurückzuholen. Der Mieter verzichtet diesbezüglich ausdrücklich auf jedwede Rechtsbehelfe zum Schutz seines Haus- oder Besitzrechts (insbesondere petitorische oder possessorische Verfolgung) gegenüber dem Vermieter und gestattet diesem ausdrücklich und unwiderruflich Selbsthilfe.   

12. Rechtswahl, Gerichtsstand 

Es gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht. Verweisungsnormen, die nicht auf österreichisches Recht verweisen, kommen nicht zur Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit.

13. Datenschutz, Adressenänderung

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Mietvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten, sowie eine Ausweiskopie, in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. 

Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. 

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.